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Skiunfall auf der Piste - das kann teuer werden

17.01.2017

Endlich liegt Schnee. Endlich laufen auch im Schwarzwald die Skilifte. Endlich können Wintersportler raus auf die Piste. Der Wintersport boomt und die Pisten sind voll von Schlitten-, Ski- und Snowboardfahrern. Hierdurch steigt allerdings auch das Unfallrisiko und Stürze auf der Piste gehören zum Alltag. Teuer kann es werden, wenn man sich verletzt und Rettungskräfte zur Hilfe gerufen werden müssen.

Es macht einen Unterschied, ob es sich um eine Bergung oder um eine Rettung handelt. Wenn ein normaler Transport aufgrund von unwegsamem Gelände nicht möglich ist, spricht man von einer Bergung, selbst wenn hierfür ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kommt. Wenn man sich so schwer verletzt, dass aus medizinischer Sicht ein Rettungshubschrauber zum Einsatz kommt, handelt es sich um eine Rettung. Die beiden Begrifflichkeiten spielen eine große Rolle, wenn es um die Übernahme der Kosten geht.



Skiunfall in Deutschland

Rettungskosten werden innerhalb Deutschlands durch die Krankenkassen bezahlt, wenn ein notwendiger Grund zur Behandlung vorliegt. Dies gilt sowohl für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, als auch für privat Versicherte. Ist das Gelände, in dem sich der Patient befindet, allerdings schwer zugänglich, ist es möglich, dass die Krankenkasse nur einen Teil übernimmt, da hier zwischen Bergung und Rettung unterschieden werden muss. Ist zusätzlich nur für die Bergung ein Hubschrauber im Einsatz, kann es auch zur kompletten Ablehnung einer Kostenübernahme kommen. Eine konkrete Regel hierzu gibt es nicht unbedingt, da es sich in diesen Fällen um tatsächliche Einzelfallentscheidungen handelt.



Skiunfall im Ausland

Auch wenn es in Deutschland wirklich schöne Skigebiete gibt, so locken doch auch die Gebiete in Österreich und der Schweiz viele Deutsche auf die dortigen Pisten. Man hat zwar immer einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung, doch richtet sich dieser nach den Leistungen und Umfängen nach dem ausländischen Recht. Die „deutsche Krankenkasse“ übernimmt demnach nur so viel, wie die „ausländische Krankenkasse“ ihren Versicherten erstatten würde. In unseren Nachbarländern sind die Leistungen der dortigen Krankenkassen oft sehr dürftig. In Österreich werden Rettungskosten so gut wie nicht übernommen und in der Schweiz sind Rettungskosten maximal bis zu 5.000 Schweizer Franken abgedeckt (Quelle GDV; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft). Gerade bei Hubschraubereinsätzen, egal ob Rettung oder Bergung, explodieren die Kosten in die Tausende. Ein Einsatz wird in der Regel nach Flugminuten abgerechnet und kann gut und gerne zwischen 60 – 90 Euro pro Minute betragen.



Welche Versicherungen kommen für zusätzliche Kosten auf?

Wer zum Skiurlaub ins Ausland reist, sollte auf alle Fälle eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Die Kosten hierfür sind ausgesprochen günstig. Jahresverträge für Singles gibt es für um die 10 Euro, Familien kosten meist ab 20 Euro. Durch die Auslandsreisekrankenversicherung werden unter anderem auch ärztliche Behandlungskosten, Medikamente und ein Rücktransport in die Heimat erstattet. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung einen „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport erstattet, damit man so schnell als möglich in seine Heimat zurück gebracht werden kann. Bei Tarifen mit „medizinisch notwendigem“ Rücktransport entscheidet der Versicherer und nicht der Patient über einen möglichen Transport in die Heimat.

Sinnvoll ist für Wintersportler außerdem eine Unfallversicherung. Diese bietet automatisch Versicherungsschutz im In- als auch im Ausland und beinhaltet zusätzlich auch Bergungskosten nach einem Unfall. Die Bergungskosten sollten mit einer ausreichenden Summe (ab 20.000 Euro) versichert sein.



Aber Achtung:

Eine Unfallversicherung ersetzt nicht die Auslandsreisekrankenversicherung und umgekehrt. Empfehlenswert ist es, beide Versicherungen zu besitzen. Die Krankenversicherung für Kosten der medizinischen Behandlung und die Unfallversicherung für Kosten, die aufgrund eines Unfalls und einer eventuellen Invalidität zusätzlich auf einen zukommen können.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Auslandsreisekrankenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versicherung, Versicherungsvergleich
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