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Welche Versicherung ersetzt Starkregen- und Hochwasserschäden?

03.06.2016

Die Unwetter der vergangenen Tage haben Häuser beschädigt, Autos weggespült und damit hohe Sachschäden verursacht. Welche Versicherungen für die Schäden aufkommen, erklärt der folgende Blogbeitrag.

Wer übernimmt den Schaden am Auto?

Wird ein Auto durch Überschwemmungen beschädigt, kommt die Teilkasko- Versicherung für die Trockenlegung oder auch für den Totalschaden in voller Höhe, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, auf. Wer sein Auto jedoch nur haftpflichtversichert hat, muss selbst für den Hochwasserschaden an seinem Fahrzeug aufkommen.



Was übernimmt die Wohngebäude- und Hausratversicherung?

Bei Starkregenschäden an und in Gebäuden wie auch bei Hochwasser zahlt die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung in der Regel nichts. Entscheidend ist, woher das Wasser kommt.

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung bezahlt Wasserschäden nämlich nur, wenn diese durch Leitungswasser verursacht werden, also zum Beispiel durch einen Rohrbruch. Dringt das Wasser beispielweise durch einen Rückstau in der Kanalisation in den Keller, bezahlt die Wohngebäude- und auch die Hausratversicherung nichts. Auch zahlen diese Versicherungen nicht, wenn etwa Starkregen über Straßen oder Fußwege ins Haus gelangt.



Dafür gibt es die sogenannte Elementarschadenversicherung

Diese kann gegen einen Beitragszuschlag zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden. Die Höhe des Beitragszuschlags richtet sich an der Gefahrenzone, in welcher sich das Haus befindet. Wer beispielweise ganz in der Nähe eines Gewässers wohnt, muss mit einem höheren Beitragszuschlag rechnen. Oft wird der Versicherungsschutz von den Versicherern auch gänzlich verwehrt, wenn das Haus in einem häufig über die Ufer tretenden Gewässer steht.

Die Elementarschadenversicherung kommt aber nicht nur für Schäden bei Überschwemmungen oder Starkregen auf, sondern auch für Schäden durch Schneedruck, bei Lawinen oder Erdbeben.



Betroffene sollten die Versicherung schnellstmöglich informieren

Egal ob es sich um einen KFZ-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden handelt: Grundsätzlich sollte man die Versicherung im Schadenfall schnellstmöglich informieren. Bestenfalls dokumentiert man den Schaden vor der Reparatur mit Fotos oder einem Video und schickt diese sofort per E-Mail oder Brief an die Versicherung.

Darüber hinaus sollte eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände angefertigt werden. Falls vorhanden, sollte die Liste mit Anschaffungsbelegen ergänzt werden. Andernfalls sollte der ungefähre Zeitpunkt der Anschaffung wie auch der Neupreis der Gegenstände mitgeteilt werden. Wichtig ist auch, die beschädigten Gegenstände, sofern möglich, als Schadensnachweis aufzubewahren.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Versicherung
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