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Jubel bei der WM - aber Achtung beim Autokorso!

18.06.2014

Das nächste Sommermärchen scheint sich anzubahnen. Unsere Nationalmannschaft gewinnt zum Auftakt gegen Portugal mit 4:0 und versetzt damit die Fans in Euphorie und Feierlaune. Die Fan-Meilen und Biergärten sind Stunden vor dem Anpfiff bereits voll, die Spiele unserer Jungs sind ein Event. Und nach dem Sieg wie vergangenen Montag werden die Fahnen geschwenkt und die Hupen gedrückt: AUTOKORSO ist angesagt!

Fußallfans feiern die Siege ihrer Mannschaft gerne in Autokorsos. Legal ist das nicht und streng genommen sind Autokorsos sogar verboten. Ständiges Hupen und betätigen der Lichthupe, ebenso dauerhaftes Blinken der Warnblinkanlage sind zunächst einmal Ordnungswidrigkeiten. So streng sieht es die Polizei aber selten und drückt eher mal ein Auge zu. Sollte man allerdings dazu aufgefordert werden, das Hupen einzustellen, muss der Anweisung Folge geleistet werden, ansonsten muss man mit einem Bußgeld rechnen.


Was geht, was nicht?


Die Freude über den Sieg kann noch so ausgelassen sein, die Straßenverkehrsordnung gilt es trotz allem einzuhalten. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt, riskiert nicht nur den Verlust des Führerscheins, sondern auch den Versicherungsschutz bei einem eventuellen Unfall. Auch sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und auf alle Fälle angeschnallt sein, dann gibt es in der Regel keine Probleme mit der Polizei. Ebenfalls ist darauf zu achten, nicht mehr Personen zu befördern, als für das Fahrzeug vorgesehen. Problematisch sind große Schwenkfahnen und das Mitfahren auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben. Dies wird in der Regel nicht toleriert und kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.


Das Auto – ein Dekorationsobjekt!


Seit der Weltmeisterschaft 2006 im eigenen Land gibt es einen regelrechten Boom an Dekorationsartikeln fürs Auto. Fähnchen in Landesfarbe schmücken die Fenster und „Spiegelsocken“ zieren die Außenspiegel. Oftmals verschönern Schals und Maskottchen den Innenbereich des Fahrzeugs. Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Sicht des Fahrers dürfen aber keinesfalls beeinträchtigt sein. „Spiegelsocken“ sind beispielsweise nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug über keinen integrierten Blinker im Außenspiegel verfügt. Bei vielen neueren Automodellen sind Blinker in die Seitenspiegel integriert. Hier riskiert man ein Bußgeld, da es verboten ist Blinker, Scheinwerfer oder auch Rückleuchten zu verdecken.


Ein tatsächlich höheres Risiko stellen die Autofähnchen dar, die massenhaft an den Fensterscheiben der deutschen Autos angebracht sind. Bei höheren Geschwindigkeiten können die Halterungen leicht brechen und andere Verkehrsteilnehmer damit gefährden. Bereits bei 50 km/h können die Fähnchen zum Wurfgeschoss werden. Wird ein anderes Fahrzeug dadurch beschädigt oder gar eine Person verletzt haftet der Fahrer des Fahrzeugs. Unter Umständen kann die Autoversicherung die Zahlung verweigern bzw. den Fahrer mit in die Verantwortung ziehen, da das Autofähnchen kein zugelassenes Bauteil am Fahrzeug darstellt. Problematisch kann auch ein Diebstahl des Autos werden. Normalerweise ist der Diebstahl eines Autos in der Teilkaskoversicherung abgedeckt, sofern das Auto verschlossen war. Da aber meist die Fenster aufgrund des Autofähnchens nicht vollständig geschlossen sind, kann eine Schadenübernahme durch die Versicherung problematisch werden.


Sicher feiern im Auto

Trotz aller Euphorie und Freude über einen Sieg unserer Nationalmannschaft darf die Vernunft beim Autokorso nicht zu kurz kommen. Den Grundstein für eine tolle WM hat unsere Mannschaft gelegt und viele Autokorso werden hoffentlich noch folgen. Passt auf Euch auf und gebt Acht, damit Euch beim Autokorso das Lachen nicht vergeht.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Versicherung
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