Schulanfang - wie Eltern ihre Kinder richtig versichern
18.08.2020Die Schulferien neigen sich dem Ende und viele Schüler dürfen ihren ersten Weg in die Schule antreten. Während die Schulanfänger freudig einem neuen Lebensabschnitt entgegenfiebern, fragen sich viele Eltern: Sind meine Kinder denn gut abgesichert, etwa für Unfälle oder gar Krankheiten? Die wichtigsten Tipps, welche Versicherungen im Ernstfall wichtig sind:
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Die gesetzliche Unfallversicherung bringt in der Freizeit nichts
Der Bund der Versicherten empfiehlt für Schulanfänger, die gesetzliche Unfallversicherung durch eine entsprechende private Unfallversicherung zu ergänzen. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn ein Unfall direkt in der Schule oder auf dem Weg dorthin bzw. von dort wieder nach Hause passiert.
Die meisten Unfälle passieren jedoch beim Spielen oder Sport in der Freizeit, womit klar ist, warum eine private Unfallversicherung sehr sinnvoll ist. Denn der staatliche Versicherungsträger ist dafür nicht zuständig.
Grundsätzlich leistet eine private Unfallversicherung bei einer verbleibenden Invalidität einen Kapitalbetrag, der für benötigte Neuanschaffungen oder behindertengerechte Umbauten verwendet werden kann. Wichtig ist auch, eine Unfallrente zu vereinbaren, damit die hohen laufenden Kosten im Fall einer Invalidität des Nachwuchses ebenfalls gedeckt sind.
Kinderinvaliditätsversicherung sichert Folgen schwerer Erkrankungen ab
Besteht die Möglichkeit, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, sollten Eltern dies ins Auge fassen und dieser den Vorrang, vor der herkömmlichen privaten Unfallversicherung geben. Denn diese sichert nicht nur die Risiken einer Invalidität, die durch einen Unfall entsteht, ab, sondern auch die infolge einer schweren Erkrankung.
Private Haftpflichtversicherung: Bis wann sind Kinder "deliktunfähig"?
Beim Spielen geht bei Kindern schnell mal etwas zu Bruch. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb nicht nur für das Kind, sondern für die ganze Familie unverzichtbar. Wichtig ist, einen Vertrag zu haben, der auch Schäden übernimmt, den sogenannte "deliktunfähige Kinder" verursachen. Denn Minderjährige gelten bis zum siebten, im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr juristisch als deliktunfähig.
Eltern die vermeiden möchten, dass im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft Unfriede aufkommt, weil ein Schaden aufgrund der Deliktunfähigkeit nicht reguliert wird, der sollte auf eben diese Klausel in seinem Haftpflichtversicherungstarif achten. Denn diese leistet auch dann, wenn der 6-jährige Knirps beim sonntäglichen Nachbarschaftskaffee am Tischtuch zieht und das gute Porzellan zu Bruch geht.
Fazit: Bevor der Stress mit den Hausaufgaben und Schularbeiten losgeht, für eine optimale Absicherung des Schulalltags und der Freizeit sorgen.
Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Versicherung, Versicherungsvergleich
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